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Biozide

Biozidprodukte werden gegen unerwünschte Organismen, die für die Gesundheit von Menschen und Tieren schädlich oder umweltschädlich sind, verwendet. Diese schädlichen Organismen umfassen Schädlinge (z.B. Insekten, Raten oder Mäuse) und Mikroorganismen (z.B. Bakterien, Viren und Schimmel).

Zu Biozidprodukten gehören unter anderem:

  • Insektizide (außer solche, die als Pflanzenschutzmittel verwendet nach Verordnung (EU) Nr. 1107/2009 geregelt werden)
  • Insektenschutzmittel
  • Desinfektionsmittel
  • Schutzmittel für Materialien, wie Holz, Plastik und Fasern
  • Antifouling-Anstriche zum Schutz von Schiffsrümpfen
    Sie spielen eine wichtige Rolle in dem täglichen Leben von EU-Bürgern, zum Beispiel im Kampf gegen:
  • Vektorübertragene Erkrankungen (z.B. Malaria, Dengue oder Chikungunya)
  • Lebensmittelbedingte Erkrankungen (z.B. Salmonellose, Listeriose)
  • Krankenhausinfektionen (z.B. MRSA).

Sie finden auch breite Verwendung in Materialien wie Plastik, Farben, Textilien, Holz usw. zum Schutz dieser Materialien gegen mikrobielles Verderben, Pilzschäden oder Insektenbefall.

Aber wegen ihrer inhärenten Eigenschaften können Biozidprodukte ein Risiko für Menschen, Tiere und Umwelt darstellen. Deswegen hat die EU strenge Regeln und Verfahren zur Minimierung dieser Risiken erstellt.

Die Verordnung über Biozidprodukte (Verordnung (EU) 528/212) betrifft das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, die durch ihre Wirkstoffe zum Schutz von Menschen, Tieren, Materialien und Produkten gegen schädliche Organismen wie Schädlinge oder Bakterien verwendet werden.  Diese Verordnung zielt darauf ab, das Funktionieren des Marktes für Biozidprodukte in der EU zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Menschen und Umwelt zu versichern.

Alle Biozidprodukte benötigen vor dem Inverkehrbringen eine Zulassung und die Wirkstoffe, die diese Biozidprodukte enthalten, müssen vorher genehmigt werden. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings einige Ausnahmen.

Die Verordnung hat zum Ziel, den Markt auf EU-Ebene zu harmonisieren.

Wie schon in der alten Richtlinie, müssen die Wirkstoffe auch hier auf der EU-Ebene genehmigt werden, während die Zulassung von Biozidprodukten auf mitgliedstaatlicher Ebene erfolgt. Diese Zulassung kann durch gegenseitige Anerkennung auf andere Mitgliedstaaten erweitert werden. Die neue Verordnung sieht für die Antragsteller auch eine Möglichkeit der neuen Art der Zulassung auf EU-Ebene (Union-Zulassung) vor.

WIR BIETEN IHNEN

  • Einhaltung der Verordnung über Biozidprodukte
  • Lokale Anforderungen
  • Antrag für Wirkstoffe oder Biozidprodukte
  • Verantwortliche Person für Chemikalien
  • Registrierung von Unternehmen für Herstellung, Lagerung und Vermarktung von gefährlichen Chemikalien
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Jana

Brajdih Čendak

Medical Doctor Medical Advisor & QPPV Deputy