In der Europäischen Union unterliegen Nahrungsergänzungsmittel einer lebensmittelrechtlichen Regelung, die ihre Sicherheit, Wirksamkeit und ordnungsgemäße Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 2002/46/EG gewährleistet, die die Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln mit Vitaminen und Mineralstoffen regelt.
Billev farmacija vzhod, d. o. o.
Billev Pharma East Ltd.
Tržaška cesta 202
1000 Ljubljana
Slovenia
Für andere Bestandteile als Vitamine und Mineralien setzt die EG harmonisierte Vorschriften durch, um Verbraucher vor potenziellen Gesundheitsgefahren zu schützen. Dazu gehört die Führung einer umfassenden Liste von Stoffen mit bekannten oder vermuteten gesundheitsschädlichen Auswirkungen, deren Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln daher zum Schutz der öffentlichen Gesundheit streng reguliert ist.
Darüber hinaus müssen Nahrungsergänzungsmittel in der EU der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 entsprechen, die den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln regelt, um sicherzustellen, dass die Produkte sicher und ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
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Bezeichnung der Maßnahme: BILLEV FARMACIJA VZHOD digitalizacija
Link zur Website der Europäischen Kohäsionspolitik: www.eu-skladi.si
“Die Investition wird von der Republik Slowenien und der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mitfinanziert.”
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